— 264 — 35. Bekanntmachung, den Wegfall der Bezeichnung: Generalschmelzadministration betreffend; vom 9. Mai 1871. Nachdem beschlossen worden ist, die bisher (nach der Declaration vom 4. Mai 1710, Cod. Aug. Cont. II, pag. 403) unter der Benennung: Generalschmelzadmini- stration zusammengefaßte, unter der Verwaltung des Oberhüttenamts stehende Ge- sammtheit der fiscalischen Hüttenwerke nebst zugehörigen Betriebs= und Hülfsanstalten, Grundstücken u. s. w. bei Freiberg nicht mehr mit dieser Beuennung, sondern als „fis- calische Hüttenwerke bei Freiberg“ und die zugehörige Casse als „Haupt- hüttencasse“ zu bezeichnen, so wird Dieß mit der Bemerkung, daß hierdurch in den Seiten des Staatsfiscus bezüglich dieser Gesammtheit erworbenen Rechten und über- nommenen Verbindlichkeiten keine Aenderung eintritt, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 9. Mai 1871. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Gerlach. 36. Decret wegen Bestätigung des Kriegs-Einquartierungsregulativs für Herrnhut; vom 13. Mai 1871. Nochdem Se. Majestät der König auf Vortrag des Justizministeriums die im § 25 des Kriegs-Einquartierungsregulativs für Herrnhut vom 14. August 1868 getroffene, eine Ausnahme von bestehenden Gesetzen enthaltende Bestimmung über kurze Verjähr- ung der aus der Vertheilung, Einlegung und Ausgleichung der Kriegs-Einquartierung in Herrnhut entstehenden Ansprüche Allergnädigst zu genehmigen geruht haben, und hierauf mit Zustimmung des Kriegsministeriums von Seiten der Kreisdirection zu