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Regulativ 
der Sparcasse zu Schirgiswalde. 
2c. 2c. 
& 13. Die in die Sparcasse eingelegten Gelder sammt den davon erwachsenen 
Zinsen, ingleichen die darüber ausgestellten Quittungsbücher unterliegen keiner Ver- 
kümmerung, indeß ist die Hülfsvollstreckung in die Quittungsbücher dadurch nicht aus- 
geschlossen.