— 98 — Regulativ der Sparcasse zu Schirgiswalde. 2c. 2c. & 13. Die in die Sparcasse eingelegten Gelder sammt den davon erwachsenen Zinsen, ingleichen die darüber ausgestellten Quittungsbücher unterliegen keiner Ver- kümmerung, indeß ist die Hülfsvollstreckung in die Quittungsbücher dadurch nicht aus- geschlossen.