— 217 — betreffenden Parochianen zu entrichtenden Gewerbe- und Personalsteuersatzes herabgesetzt werden, zu bezahlen. Jeder Beitragspflichtige hat den auf ihn fallenden Beitrag bis zum 15. November dieses Jahres an die § 18 genannte Recepturbehörde unerinnert abzuführen. Das Ausschreiben einer Schulanlage bleibt auch für das Jahr 1871 ausgesetzt. Dresden, am 21. September 1871. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Für den Minister: D. Hübel. Fiedler. —. . 95. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Leipzig-Zeitzer Eisenbahn betreffend; vom 18. September 1871. Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 27. April 1870, die Abtretung von Grundeigenthum zum Baue der Leipzig-Zeitzer Eisenbahn innerhalb des Königlich Säch— sischen Staatsgebiets betreffend (Seite 157 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1870), wird von dem Ministerium des Innern hierdurch bekannt gemacht, daß von der nurgedachten Eisenbahn auch die Fluren von Böhlitz-Ehrenberg, Rückmarsdorf, Mausitz, Großdalzig, Tellschütz, Großstorkwitz, Maschwitz, Zauschwitz, Carsdorf, Pegau, Eulau, 35