— 235 — # 4. Bei dem Baue der gedachten Eisenbahn werden nach Maßgabe der genehmig- ten Detailpläne die Fluren von Stadt Nossen, Kammergut Zella, des Marbacher und Reichenbacher Reviers des Zellaer Staats- waldes, Großvoigtsberg, Großschirma, Langhennersdorf, des Nonnenwaldes, Kleinwalthersdorf, Kleinschirma, Freibergsdorf und Stadt Freiberg betroffen. Dresden, den 16. October 1871. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. & 104. Bekanntmachung, die Flächeneinheit für die Veranlagung der Tabacksteuer betreffend; vom 20. October 1871. Durch Beschluß des Bundesraths des Deutschen Reichs ist in Folge der Einführung des metrischen Maaß- und Gewichtssystems vom 1. Januar 1872 an die bei der Erhebung der Tabacksteuer zu Grunde zu legende Flächeneinheit an Stelle der zeitherigen Maaß— einheit von 6 Quadratruthen Preußisch — 4,608 Quadratruthen Sächsisch (8 1 des Gesetzes, die Besteuerung des Tabacks betreffend, vom 26. Mai 1868, Seite 319 des Bundes-Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1868), auf 85 Quadrat- meter festgestellt worden. Es sind daher in Zukunft von je 85 Quadratmeter mit Taback bepflanzten Bodens jährlich je 6 Ngr. als Steuer zu erheben. 38“