in Ermangelung des Raumes auch auf besonderen, den Correcturbogen bei— gefügten Zetteln angebracht sein. erhält den Zusatz: In den Bücherbestellzetteln nach der von der Postverwaltung vorgeschrie— benen Form kann die Bezeichnung der bestellten Bücher, Zeitschriften, Bilder und Musikalien handschriftlich erfolgen. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. 108. Verordnung, die Veranstaltung einer anderweiten Ergänzungswahl für die II. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 26. October 1871. Nochdem der zum Landtagsabgeordneten der zweiten Kammer für den II. Wahl- kreis der Stadt Chemnitz gewählte Professor Dr. Biedermann in Leipzig unter Bezug- nahme auf § 8 des Wahlgesetzes vom 3. December 1868 die Niederlegung seines Mandats erklärt hat, macht sich die Vornahme einer anderweiten Ergänzungswahl in diesem Wahlkreise erforderlich. Es wird daher die ungesäumte Veranstaltung der letz- teren hierdurch angeordnet und als Tag der Abstimmung der 28. November 1871 festgesetzt. Zum Wahlcommissar ist der Vicebürgermeister Vetters in Chemnitz ernannt worden. Dresden, am 26. October 1871. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg.