— — 240 — MÆ 109. Verordnung, die Veranstaltung einer Neuwahl für die II. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 28. October 1871. Nachdem der Abgeordnete der zweiten Kammer der Ständeversammlung für den 37. Wahlkreis des platten Landes, Ortsrichter Friedrich Ferdinand Heinrich in Mülsen St. Jacob, seinen freiwilligen Austritt aus der Kammer erklärt hat, macht sich die Vornahme einer Neuwahl in diesem Wahlkreise erforderlich. Es wird daher die un— gesäumte Veranstaltung der letzteren hierdurch angeordnet und als Tag der Abstimmung der 29. November 1871 festgesetzt. Zum Wahlcommissar ist der Gerichtsamtmann Stoß in Wildenfels ernannt worden. Dresden, den 28. Oetober 1871. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. 110. Verordnung, die Statistik der Todesursachen betreffend; vom 13. October 1871. Zu besserer Entwickelung einer brauchbaren Statistik über die allgemeinen Gesund— heitszustände und zu weiterer Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege wird mit Allerhöchster Genehmigung unter Bezugnahme auf das Gesetz vom 20. Juli 1850, die Leichenbestattungen und die Einrichtung des Leichendienstes betreffend, und die dazu gehörige Ausführungsverordnung nebst Instruction für die Leichenfrauen (Seite 183 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1850) andurch verordnet, wie folgt: 1. Vom 1. Januar 1872 an sind bei allen Sterbefällen anstatt der bisherigen Leichenbestattungsscheine je nach dem Alter des Verstorbenen solche ausschließlich zu — verwenden, welche nach den unter A und B beigefügten Schemas eingerichtet sind.