— 264 — AM 118. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtage betreffend; vom 20. November 1871. Se. Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs Sachsen zu einem in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen Landtage auf den 29. November dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. Allerhöchstem Befehle gemäß wird Solches und daß an die Mitglieder beider stän- dischen Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 20. November 1871. Gesammt-Ministerium. Frhr. v. Friesen. v. Nostitz-Wallwitz. Roßberg. Letzte Absendung: am 25. November 1871.