C. Auittung. 73 Thlr. 3 Ngr. 5 Pf. wörtlich: Drei und Siebenzig Thaler Drei Neugroschen Fünf Pfennige festgestellter Entschädigungsbetrag für das von der Gemeinde zu N. in der Zeit vom .......... bis . .dendaselbstuntergebrachtgewejenen Militärpersonen gewährte Naturalquartier jind zufolge Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums vom . . .. der unterzeichneten Gemeindevertretung (durch Vermittelung des Gerichtsamts zu N.) vom Kriegs-Zahl-Amte richtig ausgezahlt worden, worüber hiermit quittirt wird. N. am 1872. Der Stadtrath (Gemeinderath) daselbst. N. N. Bürgermeister. (Gemeindevorstand.) — ! · # —