— 77 — zu verlängernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums betreffend (Seite 371 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1835), und beziehendlich, soweit dieses Gesetz durch spätere Bestimmungen Abänderungen erlitten hat, die einschlagenden späteren Vorschriften, leiden auch Anwendung auf den Bau des auf Königlich Sächsisches Gebiet zu liegen kommenden Tractes der oben gedachten Eisenbahn. . Hinsichtlich des bei der Expropriation für diesen Eisenbahntract zu beobachten- den Verfahrens, und der dießfallsigen Instruction der Straßenbaucommissionen und der Taxatoren ist allenthalben denjenigen Bestimmungen nachzugehen, welche in der Voll- ziehungsverordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (Seite 374 des Gesetz= und Ver- ordnungsblattes vom Jahre 1835), sowie beziehendlich in den zu deren Erläuterung ergangenen Verordnungen vom 14. März 1836 (Seite 72 des Gesetz= und Verordnungs- blattes vom Jahre 1836), vom 5. März 1844 (Seite 122 des Gesetz= und Verordnungs- blattes vom Jahre 1844) und 26. Februar 1859 (Seite 48 des Gesetz= und Ver- ordnungsblattes vom Jahre 1859) enthalten sind. 3. Die Vorschriften gegenwärtiger, mit Gesetzeskraft versehener Verordnung treten sofort mit deren Publication in Wirksamkeit, und es werden die Fluren, welche bei dem Baue des gedachten Eisenbahntractes in Frage kommen, später bekannt gemacht werden. Dresden, am 20. März 1872. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. 39. Verordnung, die Aufbewahrung, die Handhabung und den Transport des Nitroglycerins und der Nitroglycerinpräparate betreffend; vom 30. März 1872. Bei dem zunehmenden Verkehre mit Nitroglycerin und Nitroglycerinpräparaten, welche hinsichtlich der Gewalt der Explosion das Schießpuler bei Weitem übertreffen, hat sich das Ministerium des Innern, vorbehältlich nach Befinden später zu treffender Be- stimmungen über die Fabrikation jener Stoffe, für jetzt veranlaßt gesehen, zur Abwehr der Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigenthum folgende Vorschriften über die Auf- bewahrung, die Handhabung und den Transport der gedachten Stoffe zu ertheilen: 1872. 13