— 602 — 82. Die Feldmesserarbeiten werden entweder nach Gebührensätzen oder nach Ar— beitszeit vergütet. A. Gebührensätze. 83. Nach Gebührensätzen werden die Arbeiten für größere, zu Ermittelung des richtigen Flächenmaßes und zur Kartirung vorzunehmende Vermessungen, deren Umfang 50 Hektar oder mehr beträgt, vergütet. Hierbei sind die Vermessungsarbeiten in folgende, durch die Beschaffenheit des Terrains und die Größe der Parzellen (Flurbuchs-Parzellen) be— dingte 4Terrain= und 6 Parzellen-Classen, sowie in 4 Dorfelassen einzustellen. Es gehören zur Terrain-Classel: ein völlig ebenes und freies Terrain; zur Terrain-Classe ll: a) ein ebenfalls ebenes, theilweise mit Holz bestandenes Terrain; b) ein bergiges, jedoch meist freies und ) ein ebenes, aber von sehr krummen, jedoch freien Bach= und anderen Grenzen durchzogenes Terrain; zur Terrain-Classe lll: a) ein bergiges und theilweise mit Holz bestandenes, b) ein ebenes und mit Wald bestandenes und Jc) ein ebenes, von krummen und bewachsenen Bach= oder anderen Grenzen durch- zogenes Terrain; zur Terrain-Classe IV: a) ein bergiges und mit Wald bestandenes, und b) ein bergiges, von sehr krummen und bewachsenen Bach= oder anderen Grenzen durchzogenes Terrain. Zur 1. Parz.-Classe gehören Parzellen (Flurbuchs-Parz.) von durchschnittlich 50 Hektar und darüber, = 2. OD OD — - von durchschnittlich 10 Hektar bis nahe 50 Hektar, = 3. — von durchschnittlich 5 Hektar bis nahe 10 Hektar,