— 609 — Gemeinheitstheilungen gebraucht werdenden Feldmesser vom 21. Januar 1833 in Ver— bindung mit der Verordnung zu Ausführung des Münzgesetzes vom 21. Juli 1840 in Ablösungs- und Zusammenlegungssachen 2c. vom 10. September 1840 (vergl. auch die Anmerkung zu § 6 der Verordnung, die allgemeine Verpflichtung geprüfter Feldmesser und anderer Techniker betreffend, vom 19. Januar 1852) enthalten sind. 178. Bekanntmachung, die Aue-Jägersgrüner Staatseisenbahn betreffend; vom 31. December 1872. Nachdem zu Folge der dem Allerhöchsten Decrete wegen Concessionirung der Chemnitz- Aue-Adorfer Eisenbahn-Gesellschaft vom 7. dieses Monats unter O beigefügten Con- cessionsbedingungen (Seite 591 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1872) die genannte Gesellschaft den im Gange befindlichen Bau der Strecke Aue-Jägersgrün von der Staatseisenbahnbau-Verwaltung am heutigen Tage übernommen hat, so ist dadurch der laut Bekanntmachung vom 12. December 1871 (Seite 282 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1871) dem Directionsrathe Robert Theodor Opelt für den Bau der Aue-Jägersgrüner Staatseisenbahn ertheilte Auftrag zur Erledigung gelangt. Dresden, am 31. December 1872. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Heydenreich. / 179. Verordnung, die Erpropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs zu Zwickau betreffend; vom 31. December 1872. Behufs Erwerbung des zu Herstellung eines dritten Gleises (Einfahrt- und Wechsel— gleises) an dem Bahnhofe zu Zwickau erforderlichen Areals wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (Seite 120 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1855) andurch verordnet, wie folgt: 1872. 90