— 2 — blattes vom Jahre 1836), vom 5. März 1844 (Seite 122 des Gesetz- und Verord— nungsblattes vom Jahre 1844), und vom 26. Februar 1859 (Seite 48 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1859) enthalten sind. 3. Die Vorschriften gegenwärtiger, mit Gesetzeskraft versehenen Verordnung treten sofort mit deren Publication in Kraft. Dresden, am 8. Januar 1874. Minifterium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. „& 2. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Regulative für die Sparcasse zu Elstra enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 10. Januar 1874. Mit Allerhöchster Genehmigung ist vom Justizministerium der Stadtgemeinde Elstra für die von derselben errichtete Sparcasse die in der nachstehend abgedruckten Bestimm- ung des vom Ministerium des Innern bestätigten Regulativs der gedachten Sparcasse enthaltene Ausnahme von bestehenden Gesetzen bewilligt worden. Dresden, am 10. Januar 1874. Ministerium der Justiz. Abeken. Rosenberg. Regulativ für die Sparcasse zu Elstra, 2. 20. #&22. Dieeingelegten Gelder nebst Zinsen, sowie die darüber ausgestellten Quittungs- bücher sind einer Verkümmerung nicht unterworfen, jedoch mag dadurch die Vollstreckung der Hülfe in die bei einem Schuldner sich etwa vorfindenden Sparcassenbücher keines- wegs ausgeschlossen werden.