& 64. Verordnung wegen theilweiser Aufhebung der Verordnung vom 15. October 1868, die Aus- führung der && 11 fg. und 13 fg. des Gesetzes über die Bildung der Geschwornen- listen 2cv., vom 14. September 1868, in der Oberlausitz betreffend; vom 25. Juni 1874. Nachdem mit Allerhöchster Genehmigung beschlossen worden ist, das Bezirksgericht Löbau mit dem 31. Juli 1874 aufzuheben und die in dasselbe einbezirkten Gerichts- ämter von dieser Zeit ab theils dem Bezirksgerichte Zittau, theils dem Bezirksgerichte Bautzen zuzuweisen, wird auf Grund der Vorschrift im § 47 des Gesetzes, die Bildung der Geschwornenlisten 2c. betreffend, vom 14. September 1868, verordnet, was folgt: Die in den §§ 1 und 2 der Verordnung vom 15. October 1868, die Ausführung der §§ 11 fg. und 13 fg. des Gesetzes über die Bildung der Geschwornenlisten 2c., vom 14. September 1868 in der Oberlausitz betreffend (Seite 1029, Abth. II des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1868), getroffenen Bestimmungen, welche sich in Ansehung des Gerichtsamtsbezirks Bernstadt durch die Ueberweisung desselben in das Be- zirksgericht Zittau als Ausnahmebestimmungen erledigen, werden insoweit, als sie sich auf die Gerichtsamtssprengel Schirgiswalde und Bischofswerda beziehen, außer Kraft gesetzt. Dagegen hat es bei den Bestimmungen der erwähnten Ausführungsverordnung vom 15. October 1868 rücksichtlich des Gerichtsamtssprengels Neusalza noch fernerhin zu bewenden. Dresden, am 25. Juni 1874. Ministerium der Justiz. Abeken. Rosenberg. & 65. Bekanntmachung, die Aufhebung der Gerichtsämter Rötha, Lausigk, Geringswalda und Schbneck betreffend; vom 20. Juni 1874. Mit Allerhöchster Genehmigung und im Einverständnisse mit den übrigen Ministerien hat das Justizministerium die Aufhebung der Gerichtsämter