— 96 — MÆ 82. Verordnung, die Prüfungen der Aerzte und Zahnärzte betreffend; vom 11. Juli 1874. D. § 6 der Verordnung der unterzeichneten Ministerien vom 25. October 1869, die Prüfungen der Aerzte, Zahnärzte und Apotheker betreffend (Seite 324 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1869), wird hiermit insoweit aufgehoben, als darin eine besondere eidliche Verpflichtung derjenigen Aerzte und Zahnärzte, welche die Appro- bationsprüfung bestanden haben, mittelst der, der gedachten Verordnung unter O bei- gedruckten Eidesformel, beziehentlich eine Verweisung auf die früher schon abgelegte Eidespflicht vorgeschrieben ist. Dresden, am 11. Juli 1874. Die Ministerien des Innern und des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Für den Minister: Dr. v. Gerber. Körner. Forwerg. & 83. Bekanntmachung, den Wahlcommissar für den 43. Wahlkreis des platten Landes betreffend; vom 16. Juli 1874. r*2 die Landtags-Ergänzungswahl im 43. Wahlkreise des platten Landes ist an Stelle des Gerichtsamtmanns Keller in Auerbach der Regierungsrath Grünler zu Zwickau zum Wahlcommissar ernannt worden. Dresden, am 16. Juli 1874. Ministerium des Innern. Für den Minister: Körner. Forwerg.