Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 2. Stück vom Jahre 1876. Junhalt: Verordnung, die Deutsche Wehr-Ordnung betr. K 10. Verordnung, die Deutsche Wehr-Ordnung betreffend; vom 20. Januar 1876. Uhter Bezugnahme auf die Bekanntmachung und Verordnung, die Deutsche Wehr— Ordnung betreffend, vom 29. October vorigen Jahres (Seite 341 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1875), bei deren besonderen Bemerkungen und Be— stimmungen es im Uebrigen bewendet, wird im Nachstehenden unter O die darin ge— dachte, von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser mittelst Allerhöchster Cabinets-Ordre vom 28. September vorigen Jahres genehmigte, in dem Central-Blatte für das Deutsche Reich vom Jahre 1875, Seite 535 fg. publicirte Deutsche Wehr-Ordnung zur allgemeinen Kenntnißnahme und Nachachtung nachträglich noch besonders dem vollen Wortlaute nach in allen ihren Theilen sammt dazu gehörigen Schematen und Anlagen bekannt gegeben. Dresden, am 20. Januar 1876. Kriegs-Ministerium. v. Fabrice. Eckelmann. 1876. 2