□y 9. 10. — 45 — Listen der beiden Vorjahre werden — wenn nöthig — nach den Rekrutirungs— Stammrollen berichtigt. Mit den Beilagen wird nach § 43, § verfahren. Die Vervollständigung der alphabetischen Liste erfolgt beim Musterungs-Geschäft (§§ 63 und 67, 3) sodann auf Grund der Vorstellungslisten (§ 49) nach dem Aushebungs-Geschäft. Berichtigungen der alphabetischen Listen erfolgen auf Grund der nach § 45, 13 und nach § 48, 1 eingehenden Mittheilungen, auf Grund angestellter Ermittelungen (§ 48, 5) und stattgehabter Ueberweisungen (§ 46, s). . Uebertragungen von Namen in den alphabetischen Listen finden statt, sobald ein Militärpflichtiger seinen Aufenthaltsort innerhalb des Aushebungs-Bezirks wechselt. Streichungen von Namen in den alphabetischen Listen finden statt: a) wenn Militärpflichtige verstorben sind, b) wenn Militärpflichtige eine endgültige Entscheidung seitens der Ersatz-Behörden erhalten haben beziehungsweise als Rekruten ausgehoben sind, J) wenn Militärpflichtige freiwillig eingetreten sind, 4) wenn Militärpflichtige, welche nicht in dem Aushebungs-Bezirk geboren sind, in Folge Aufenthaltswechsels nach anderen Aushebungs-Bezirken überwiesen sind, e) wenn Militärpflichtige in die Restantenliste aufgenommen sind. Neben jeder Streichung ist der Grund kurz zu vermerken. Alle Militärpflichtigen, welche nach anderen Aushebungs-Bezirken verziehen, (§ 23, 8), werden durch den Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission des bisherigen Aushebungs-Bezirks demjenigen des neuen Aushebungs-Bezirks überwiesen. Das Ueberweisungspapier für derartige Militärpflichtige ist gleich einem Aus- schnitt aus der alphabetischen Liste gestaltet. Werden Militärpflichtige des jüngsten Jahrgangs nach der Loosung überwiesen, so ist unter „Bemerkungen“ die im Aushebungs-Bezirk gezogene höchste Loos- nummer anzugeben (8 65, 11). Für die richtige Führung der alphabetischen Listen ist der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission verantwortlich. Er hat über alle vorgenommenen Veränderungen den Militär-Vorsitzenden auf dem Laufenden zu erhalten. Der Militär-Vorsitzende der Ersatz-Kommission hat sich alljährlich vor Beginn des Musterungs-Geschäfts Abschrift der alphabetischen Liste des laufenden Jahres zu besorgen und die Abschriften der alphabetischen Listen der Vorjahre nach den Listen der Civil-Vorsitzenden zu berichtigen.