— 54 — zelnen zu dem Brigade-Bezirk gehörigen Aushebungs-Bezirke, sondern hinsichtlich der Land-Bevölkerung die Zahl der im laufenden Jahre in jedem Aushebungs-Bezirk in den Vorstellungslisten C., D. und E. enthaltenen Militärpflichtigen, hinsichtlich der seemännischen Bevölkerung die Zahl der in der Vorstellungsliste F. enthaltenen Militärpflichtigen maßgebend. 3. Bei der Brigade-Ersatz-Vertheilung sind die im Laufe des verflossenen Kalenderjahres freiwillig eingetretenen und die außerdem nachträglich anzurechnenden Mannschaften ihren Aushebungs-Bezirken in Anrechnung zu bringen. 4. Ist ein Aushebungs-Bezirk nicht im Stande, die ihm durch die Brigade-Ersatz-Ver— theilung auferlegte Rekrutenzahl selbst bei Heranziehung der Militärpflichtigen sämmtlicher Altersklassen aufzubringen, so werden die anderen Aushebungs-Bezirke desselben Brigade-Bezirks zur Aushülfe herangezogen, und zwar, wenn der Brigade- Bezirk sich in verschiedene Bundesstaaten erstreckt, nur die demselben Staat ange- hörigen Aushebungs-Bezirke des betreffenden Brigade-Bezirks. Die Ober-Ersatz-Kommissionen vertheilen in diesem Falle den Ausfall nach Maßgabe der in den übrigen Aushebungs-Bezirken noch vorhandenen einstellungs- fähigen Militärpflichtigen der 20jährigen, demnächst eventuell der Ueberzähligen der 21jährigen Altersklasse u. s. w. derart, daß in keinem Aushebungs-Bezirk auf einen älteren Jahrgang überzählig gebliebener Militärpflichtiger zurückgegriffen werden darf, so lange in Aushebungs-Bezirken, welche zu demselben Bundesstaate und Brigade- Bezirk gehören, noch Militärpflichtige des laufenden Jahrganges oder überzählig ge- bliebene Militärpflichtige eines jüngeren Jahrganges vorhanden sind. R. M. G. § 9 und 13, Abs. 4. Siebenter Abschnitt. Vorbereitungs-Geschäft. 8 65. Vorbereitungs-Geschäft im Allgemeinen. 1. Das Vorbereitungsgeschäft (§ 3, 2) umfaßt den Zeitraum vom Jahresbeginn bis zum Musterungsbeginn. 2. Während dieses Zeitraums erfolgt: a) die Aufstellung der Grundlisten des laufenden Jahres und die Berichtigung älterer Grundlisten, b) die Fertigung und Einreichung der zur Leitung des Ersatz-Geschäfts erforder- lichen Nachweisungen (Vorbereitungs-Eingaben), c) die Vorbereitung der Rundreise der Ersatz= Kommission.