Schema 15, zu § 84. Annahme Schein. Der Freiwillige (Stand oder Gewerbe) ... Vor= und Zuname), geboren am . . .. 18 3U (Ort, Kreis, Regierungs-Bezirk, Bundesstaat), ist bei dem (Truppentheil) 311 (drei= oder vierjäh= rigem Dienst angenommen und bis zu seinem Diensteintritt nchg beurlaubt worden. Inhaber steht nunmehr unter der Kontrole der Landwehr-Behörden und hat sich bei dem Landwehr-Bezirks-Feldwebel seines Aufenthaltsorts behufs Aufnahme in die Kontrole anzumelden. Inhaber ist verpflichtet, jede Aufenthalts-Veränderung dem Landwehr-Bezirks- Feldwebel anzuzeigen und sich beim Eintritt in einen anderen Landwehr-Kompagnie- Bezirk bei dem dortigen Bezirks-Feldwebel anzumelden. Die Gestellungs-Ordre zum Diensteintritt wird dem Inhaber durch Vermittelung des Landwehr-Bezirks-Kommandos zugehen. Derselben ist unweigerlich Folge zu leisten Der Kommandeur des (Truppentheil) (I. 8 ) (Unterschrift.) Original kosteufrei. Duplikat 50 Pfennig.