Schema A. zu § 21. Liste der im Bezirk des . . . . . Armee-Korps von der . . . . . . . . . . (GBehörde) . . . . . . . . . . für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. Termin am 1. Dezember. Wann und bei welchem Wohnort. Das Als unab- Militär-- Civil- Vor- Charge und Truppen- theil ins Bezirk des Land- kömmlich Unabkömm- lichkeits- Bemerkungen. stellung. Cn Truppen- gattung. Attest liegt bei. Zuname. stehende Heer eingetreten. anerkannt. " 3#“ rt. Kreis. wehr- Bataillons. 166 Erläuterungen. Von den pro. Aals unabkömmlich bezeichneten Offizieren und Mannschaften sind abtömmlich und deshalb in die vorliegende Liste nicht ausgenommen.