— — 182 — gefertigte Urkunde genehmigt haben, so wird Letztere im Anschluß unter O zur Nach- achtung für Alle, die es angeht, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 2. Februar 1875. Albert. Richard Freiherr von Friesen. Urkunde über die Stiftung eines allgemeinen Ehrenzeichens vom 31. Januar 1876. Wan, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. haben die Stiftung eines „allgemeinen Ehrenzeichens" beschlossen und verordnen daher, was folgt: 1. Das allgemeine Ehrenzeichen tritt an die Stelle der mit dem Verdienstorden sowohl, als mit dem Albrechtsorden vereinigten silbernen Medaille. Es kann in den- selben Fällen, in welchen diese Medaillen verliehen wurden, sowie überhaupt an solche Personen zur Belohnung und Anerkennung verliehen werden, welche durch rühmliche Handlungen oder durch außerordentliche verdienstliche Leistungen sich Anspruch auf Unsere Erkenntlichkeit erworben haben. 2. Dasselbe besteht aus einem broncenen Kreuze, welches im Mittelschilde auf der Vorderseite Unsere Namens-Chiffre mit der Krone, auf der Rückseite das Scchsische Wappen, umgeben von einem Eichenkranze, zeigt, und ist an einem grünen, dreimal weiß gestreiften Bande nach den inländischen Orden und Ordensmedaillen auf der linken Brust zu tragen. 3. Der Empfänger des allgemeinen Ehrenzeichens erhält ein von Uns gezeichnetes, von dem Ordenskanzler contrasignirtes Decret und ein Exemplar dieser Stiftungs- urkunde ausgehändigt.