— 188 — II. Abs. 3 des 8 23 der angezogenen Prüfungsordnung kommt in Wegfall und tritt an dessen Stelle die folgende Bestimmung: Diejenigen, welche die Wahlfähigkeit für ein Kirchschulamt erwerben wollen, haben sich, wenn sie bei der Schulamts-Candidatenprüfung vor einer sächsischen Prüfungs-Commission in den musikalischen Fächern nicht mindestens die 4. Censur erlangt haben, auch hier der Prüfung in allen Zweigen des Seminar-Musik- unterrichts (§ 22, Abs. 3) zu unterwerfen. Dresden, am 7. Februar 1876. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Dr. v. Gerber. Fiedler. 18.# Bekanntmachung, die veränderte Benennung des Obersteuerconducteurs, der Steuerconducteure und Steuerconducteur-Assistenten betreffend; vom 8. Februar 1876. De- Finanz-Ministerium hat beschlossen, dem Obersteuerconducteur das Dienstprädicat „Vermessungs-Inspector“, sowie den sämmtlichen Steuerconducteuren und Steuerconducteur-Assistenten das Dienst- prädicat „Vermessungs-Ingenieur“, beziehentlich „Vermessungs-Ingenieur-Assistent“ zu ertheilen. Solches wird daher hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 8. Februar 1876. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Wahl.