— 207 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 5. Stück vom Jahre 1876. Inhalt: Bekanntmachung, den Verkehr mit Branntwein nach und aus Luxemburg betr. S. 207. — Bekannt- machung, die Ausgabe von Zehntengewährscheinen des Erzgebirgischen Zehntenvereins zu Zwickau btr. S. 208. — Verordnung zu § 15,7 der Kontrol-Ordnung v. 28. Sept. 1875 S. 209. — Verordnung, die Erweiterung des Bahnhofs Werdau betr. S. 210. — Bekanntmachung des Reglements über die Benutzung der Deutschen Eisenbahn-Telegraphen S. 211. 25. Bekanntmachung, den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Deutschen Branntweinsteuergebiete und Luxemburg betreffend; vom 8. März 1876. Dei. von dem Reichskanzleramte erlassene Bekanntmachung, den Verkehr mit Brannt- wein zwischen dem Deutschen Branntweinsteuergebiete und Luxemburg betreffend, vom 22. December 1875, wird hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, zur öffent- lichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 8. März 1876. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Dr. Schaffrath. Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Deutschen Branntwein- steuergebiete und Luremburg. Vom 22. Dezember 1875. Des unter dem 31. Dezember 1868 zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Großherzogthum Luxemburg bezüglich des Verkehrs mit Branntwein geschlossene Ab- 1876. 28