— 257 — 45. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Regulative über die Pensionsverhältnisse der städtischen Beamten der Stadt Schneeberg und deren Hinterlassenen enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 26. Mai 1876. Mit Allerhöchster Genehmigung ist vom Justiz-Ministerium der Stadtgemeinde Schneeberg auf Ansuchen die in der nachstehend abgedruckten Bestimmung des vom Ministerium des Innern bestätigten Regulativs, die Pensionsverhältnisse der städtischen Beamten der Stadt Schneeberg und deren Hinterlassenen betreffend, enthaltene Aus- nahme von bestehenden Gesetzen bewilligt worden. Dresden, am 26. Mai 1876. Ministerium der Justiz. Abeken. Rosenberg. Regulativ, die Pensionsverhältnisse der städtischen Beamten der Stadt Schneeberg und deren Hinterlassenen betreffend. Lc. 2c. 3. Eine Beschlagnahme der Pension der Wittwen und Waisen durch ihre Gläubiger mittelst Arrestschlags oder Hülfsvollstreckung findet nicht statt; es wird jedoch das Recht der Stadtgemeinde, Forderungen, welche ihr selbst an die betreffenden Wittwen oder Waisen zustehen, gegen die Pension in Aufrechnung zu bringen, nicht ausgeschlossen. & 46. Bekanntmachung, die Inventarisirung und Stempelung der nach der seitherigen Gesetzgebung recht- mäßig angefertigten Vorrichtungen zur Herstellung von Werken der bildenden Künste, sowie die Eintragsrolle für letztere betreffend; vom 30. Mai 1876. Auf Grund 8 18, beziehentlich 889 und 19 des Reichsgesetzes, betreffend das Urheber- recht an Werken der bildenden Künste, vom 9. Januar 1876 (Seite 4 fg. des Reichs-