— 267 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 9. Stück vom Jahre 1876. —..X11 — Inhalt: Decret, eine Abänderung der Verfassung der evangelisch-reformirten Gemeinden im Königreiche Sachsen betr. S. 267. — Verordnung, einige Abänderungen der über die Anstellungsprüfungen für den niederen Staatsforstdienst erlassenen Verordnung vom 18. August 1871 betr. S. 268. — Verordnung, die weitere Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 betr. S. 268. 47. Deeret, eine Abänderung der mittelst Decrets vom 29. März 1870 bestätigten Verfassung der evangelisch-reformirten Gemeinden im Königreiche Sachsen betreffend; vom 6. Juni 1876. S. Majestät der König haben auf Vortrag des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts die nachgesuchte Bestätigung dazu ertheilt, daß § 3, a der mittelst Decrets vom 29. März 1870 bestätigten Verfassung der evangelisch-reformirten Ge- meinden im Königreiche Sachsen (Seite 110 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1870) künftig folgendermaßen zu lauten habe: durch Mitgenuß des heiligen Abendmahls sich als Gemeindemitglieder bekannt haben und die kirchlichen Ordnungen der Taufe, Trauung und Confirmation beobachten. Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges Decret unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts ausgefertigt worden. Dresden, am 6. Juni 1876. Dr. v. Gerber. Götz. 1876. 38