— 273 — 52. Bekanntmachung, die Uebernahme der Sächsisch-Thüringischen Eisenbahn durch den Königlich Sächsischen Staat betreffend; vom 27. Juni 1876. Nechdem die von Wolfsgefährt über Berga, Greiz, Elsterberg und Plauen nach Weischlitz führende Sächsisch-Thüringische Eisenbahn mit Zustimmung der Großherzoglich Weimarischen, sowie Fürstlich Reußischen ä. L. Regierungen von dem Königlich Sächsischen Staate angekauft worden ist, hat das Finanz-Ministerium die Leitung des Betriebs dieser Bahn von dem 1. Juli dieses Jahres an der Generaldirection der Staatseisenbahnen übertragen. Dresden, am 27. Juni 1876. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Heydenreich. e 53. Bekanntmachung, die Uebernahme der Verwaltung der Leipzig-Dresdner Eisenbahn durch die Staats- eisenbahnverwaltung betreffend; vom 28. Juni 1876. Nochdem der Vertrag über den Ankauf der Leipzig-Dresdner Eisenbahn durch den Staat nunmehr definitiv abgeschlossen worden ist, hat das Finanz-Ministerium die Verwaltung dieser Bahn vom 1. Juli dieses Jahres an der Generaldirection der Staatseisenbahnen übertragen. Dresden, den 28. Juni 1876. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Heydenreich. 39°“