— 344 — dem durch Bekanntmachung vom heutigen Tage publicirten Abkommen mit der Königlich Preußischen Staatsregierung wörtlich gleichlautende Vereinbarung getroffen worden ist, so wird Solches mit Allerhöchster Genehmigung zur Nachachtung mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß im Großherzogthum Sachsen-Weimar die Zeugnisse über die Erfüllung der Schulpflicht von den Ortsschulaufsehern in Gemeinschaft mit den Lehrern auszustellen sind. Dresden, den 28. August 1876. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Dr. v. Gerber. Fiedler. Letzte Absendung: am 15. September 1876.