— 404 — c) die Dampfkessel, Braupfannen und alle übrigen, mit Feuerungsanlagen ver— keiten befinden; ) die vorherrschend eisernen Wasserräder und Turbinen, die Dampfmaschinen, die eisernen gangbaren Zeuge, die Wasserdruckwerke mit den zugehörigen Röhren- leitungen und Reservoirs; e) die metallenen Dampf= und Wasserleitungsröhren; I) die eisernen Gasleitungsröhren und Gasmesser (Gasuhren) mit Brennern, Hähnen, Leuchtern und Zubehörungen; 9) die lediglich in Metall oder in nicht brennbaren Stoffen arbeitenden, in der Hauptsache selbst aus diesen Stoffen bestehenden Hilfswerkzeuge der Maschinen- fabriken und dergleichen; ) die Walzwerke und Schmiedehämmer mit Zubehörungen der Stabeisen= und Metallfabrikation; i) die metallenen Gebläse mit Zubehörungen, sowie die eisernen Krahne der Eisen- und Metallgießereien; k) die sämmtlichen, durch Hand betriebenen Maschinen und die Apparate und Be- triebsgeräthschaften der sogenannten Hausindustrie, sowie des handwerksmäßigen Betriebs, einschließlich der durch Menschenkraft in Bewegung gesetzten Buch- drucker= und lithographischen Pressen und dergleichen: in die dritte Kategorie: a) die in Privatgebäuden befindlichen Orgeln, Großuhren, Glocken 2c.: b) die in Holz oder in anderen brennbaren Stoffen arbeitenden, im Wesentlichen aus Eisen und Metall bestehenden Hilfswerkzeuge der Maschinenbau- anstalten und der sonstigen derartigen Fabriken; e) die vorherrschend aus Eisen bestehenden und mit eisernem Triebwerke ver- sehenen Maschinen der Zwirnereien, Wirkereien, Webereien, Walken, Appretur- anstalten und dergleichen; 6) die Buchdruckerpressen und dergleichen Maschinen mit mechanischem Betriebe:; e) die vorherrschend aus Eisen bestehenden gangbaren Zeuge der Papiermühlen und Papierfabriken; f) die vorherrschend aus Metall bestehenden Maschinen der Kattun und Zeng- druckereien, sowie die mechanischen Wollkämmereien; 8) die Apparate und Betriebsgeräthschaften der Branntweinbrennereien, Destillations- anstalten, und der chemischen Fabriken und Laboratorien;