— 405 — h) die zum Betriebe der Landwirthschaft dienenden, an einer bestimmten Stelle im Betriebe befindlichen Maschinen; zu der vierten Kategorie: a) die in Holz oder in anderen brennbaren Stoffen arbeitenden und im Wesent— lichen selbst aus Holz bestehenden Hilfswerkzeuge der Maschinenbau- anstalten und der sonstigen dahin gehörigen Fabriken, einschließlich der vor- herrschend aus Holz bestehenden gangbaren Zeuge der Papiermühlen und Papier- fabriken; b) die vorherrschend aus Holz bestehenden und ganz oder theilweise mit hölzernem Triebwerke versehenen Maschinen der Zwirnereien, Wirkereien, Webereien, Walken und Appreturanstalten und dergleichen; F0) die vorherrschend aus Holz bestehenden und theilweise oder ganz mit hölzer- nem Triebwerke versehenen Maschinen der Kattun= und Zeugdruckereien; d) die Mahlmühlen jeder Art, sowie die Oelmühlen, Poch= und Stampfwerke mit vorherrschend eisernem gangbaren Zeuge, ingleichen die Oelraffinerien; e) die Maschinen und Betriebsgeräthschaften der Zuckersiedereien und Raffinerien; zu der fünften Kategorie: a) die vorherrschend aus Eisen und Metall bestehenden und mit eisernem Triebwerke versehenen Maschinen der Spinnereien von Baumwolle, Kammgarn, Flachs oder Werg und der Streichgarnspinnmaschinen, einschließlich der so- genannten Vigognespinnereien; b) die vorherrschend hölzernen gangbaren Zeuge der Mahlmühlen jeder Art, der Oelmühlen, Poch= und Stampfwerke; c) die Schneidemühlen und Fourniersägen mit vorherrschend eisernen Bestandtheilen und eisernen Triebwerken; 0) die Maschinen und Geräthschaften der Flachsbereitungsanstalten mit vorherrschend eisernen Gestellen; zu der sechsten Kategorie: a) die vorherrschend aus Holz bestehenden und ganz oder theilweise mit hölzer- nem Triebwerke versehenen Maschinen der Spinnereien von Baumwolle, Kamm- garn, Flachs, Hanf oder Werg und der Streichgarnspinnereien mit Einschluß der Vigognespinnereien; b) die Schneidemühlen und Fourniersägen mit vorherrschend hölzernen Bestandtheilen und hölzernen Triebwerken;