— 433 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 16. Stück vom Jahre 1876. Jnhalt: Decret wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für den Weiße-Elster-Verband zu Wahren S. 433. — Decret wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für den Flußregulirungsverband in Gohlis S. 434. — Bekanntmachung, den Commissar für den Bau der St. Egidien-Oelsnitz-Stollberger Eisenbahn betr. S. 434. — Bekanntmachung, die Errichtung einer Hilfs- strafanstalt zu Hoheneck betr. S. 435. — Verordnung, die Bezeichnung der Fuhrwerke betr. S. 435. — Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs auf der Staatseisenbahnstrecke Seifhennersdorf-Warns- dorf betr. S. 436. — Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Hainichen betr. S. 437. — Ver- ordnung, die Einführung einer neuen Gebührentaxe für die Kostenberechnungen der Verwaltungsbehörden erster Instanz betr. S. 438. — Bekanntmachung, die Concessionirung der Lübecker Feuer-Versicherungs- gesellschaft betr. S. 446. 8 7. Deeret wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für den Weiße-Elster-Verband zu Wahren bei Leipzig; vom 22. August 1876. Des Ministerium des Innern hat auf Grund von § 12 des Gesetzes über die Be- richtigung von Wasserläufen 2c. vom 15. August 1855 (Seite 486 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1855) die Genossenschaftsordnung der unter dem Namen Weiße-Elster-Verband zu Wahren bei Leipzig zusammengetretenen Genossenschaft unter Verleihung der Rechte einer juristischen Person an letztere und mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen dieser Genossenschafts- ordnung allenthalben nachgegangen werde. Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges . Deeret unter Siegel und Unterschrift des, Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. Dresden, den 22. August 1876. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. 1876. 63