Gebühren-Tare für die Kostenberechnungen der Verwaltungsbehörden erster Instanz. J. Mindest— Höchst- Nr. Kostenpflichtige Sache. Betrag. Bemerkungen. A 0. % 1.N Administrativjustizsachen: a) Verfahren bis zu Eröffnung der Entscheidung erster Instanz A) wenn die Amtshauptmannschaft oder der Stadtrath in erster Instanz entscheidet 3 —bis30 /) wenn die Kreishauptmannschaft in erster Instanz entscheidet 3 — 20 — b) Recursverfahren bis zu Eröffnung der Ent- scheidung der höheren Instanz 3— - 10 — Jc) Verfahren auf Niichtigkeitsbeschwerden bis zur Eröffnung der Entscheidung . 2——--10-—— d) Verfahren bis zu vergleichsweiser Beilegung der Streitigkeit. .. 1 — 10— 2. Baupolizeisachenund Dampfkesselangelegenheiten: a) Verfahren der Prüfung der Genehmigung von Bebauungsplänen 10 — 1100— b) Verfahren auf Gesuche um Bauerlaubniß #) bis zur Genehmigung oder Versagung 2 — 30 — /3) bis zur Entscheidung über Widersprüche Dritter 5= 50— 7) in Folge von Revisionsanzeigen 1— 10— Je) Recursverfahren bis zur Eröffnung der höheren Entscheidung 2 — 10— d) Verfahren in Dispensationsfällen und sonstigen baupolizeilichen und Dampfkesselangelegenheiten 1— 20|—Die Gebithren der Dampf- kesselinspectoren sind darin nicht mit inbegriffen.