Nr. Kostenpflichtige Sache. l Mindest-Höchst- Bemerkungen. —1 □O0 10. 11. 12. 13. e) Recursverfahren und Verfahren auf Beschwerden bis zu Eröffnung der höheren Entscheidung in den Fällen a, b, c, d.. f sonstige Amtshandlungen in Erpropriationssachen Immobiliar-Brandversicherungssachen: Reclamationsverfahren nach 8 42 des Gesetzes vom 23. August 1862*) . . Bundesund Staatsangehörigkeits- Sachen: a) die der Ertheilung von N zinralsationsurkünden vorausgehenden Verhandlungen b) die der Ertheilung von Entlassungsurkunden vor- ausgehenden Verhandlungen, soweit sie nach § 11 der Ausführungsverordnung vom 24. De- cember 1870 kostenfrei zu expediren sind Jc) die der Ertheilung von Staatsangehörigkeits- bescheinigungen vorausgehenden Erörterungen und Verhandlungen Zeugnisse, Erlaubnißscheine und andere Beur. kundungen, welche unter keine speciellere Rubrik fallen Verpflichtungen, soweit dieselben überhaupt kosten- pflichtig sein können . Straferlaß-, Strafminderungs- und Strafver- wandlungs. Sachen: Verhandlungen, Verfügungen 2c. a) wenn die Verwaltungsbehörde erster Instanz selbst auf das Gesuch Entschließung fassen kann b) wenn an die Oberbehörde Bericht zu erstatten ist #) bei Geldstrafen bis 75 Mark oder Haft- strafen bis zu 3 Wochen. - 6) bei höheren Geld= oder Haftstrafen Zahlungsauflagen wegen rückständiger Kosten und Strafen Zahlungsauflagen wegen rückständiger Stoats= Communal= Parochial-Schul= und Armenkassen- *) Das Citat des Gesetzes wird si stand ändern. Betrag. 4 6 4 1 3 — bis30—O 2— 20— 5— 20— l Z— — — 50 2 — 0 10 1.— 10— 50 1— 1— 2— 2—. 10— 0 — 2— ch mit dem Inkrafttreten des in Aussicht stehenden neuen Werden von der Oberbehörde nachträgliche Amtshand- lungen angeordnet, so darf für die letzteren, abgesehen von den baaren Verlägen, an Kosten nur so viel liqui- dirt werden, als nach Ab- zug des vor dem Berichts- Gesetzes über diesen Gegen-