— 447 — Unter Bezugnahme auf § 6a der Verordnung vom 20. October 1862 und auf §§ 1 und 6 der Verordnung vom 16. September 1856 (Seite 400 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1856) wird Solches und daß die Gesellschaft für das Königreich Sachsen Leipzig zum Sitze ihrer Geschäftsverwaltung gewählt, auch daselbst ihren Gerichtsstand hat, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 30. September 1876. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Letzte Absendung: am 14. October 1876.