— 489 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 18. Stück vom Jahre 1876. Inhalt: Bekanntmachung, den Widerruf der dem Vorschußvereine zu Chemnitz bewilligten Stempelbefreiungen betr. S. 489. — Verordnung, Benachrichtigung von gegen Studirende 2c. höherer Lehranstalten anhängigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Straf= und Polizeisachen betr. S. 490. — Bekanntmachung, die Gerichts- barkeit über die auf der Bahnstrecke zwischen Warnsdorf und Seifhennersdorf, sowie auf der bei Fugau durch Oesterreich gehenden Bahnstrecke dienstlich verwendeten Sächsischen Staatsangehörigen betr. S. 491. — Ver- ordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer Eisenbahn von Bischofswerda nach Neu- kirch betr. S. 492. — Verordnung, die Ausführung des Reichsgesetzes über die eingeschriebenen Hilfs- kassen vom 7. April 1876 betr. S. 493. 98. Bekanntmachung, den Widerruf der dem Vorschußvereine zu Chemnitz bewilligten Stempelbefreiungen betreffend; vom 21. October 1876. Nechdem der Vorschußverein zu Chemnitz auf die ihm laut Bekanntmachung vom 4. September 1863 (Seite 719 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1863) bewilligten, sowie auf die ihm kraft der Verordnung vom 12. Februar 1866 (Seite 47 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1866) in Verbindung mit der Verord- nung vom 4. November 1862 (Seite 626 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1862) zustehenden Befreiungen von der Stempelsteuer Verzicht geleistet hat, wird dies mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hiernach jene Stempel- befreiungen des gedachten Vereins von jetzt ab als aufgehoben anzusehen sind. Dresden, am 21. October 1876. Finanz-Ministerium. Für den Minister: v. Thümmel. Wahl. 1876. 70