S 2 S## 10. 11. 12. — 548 Frage: Sind die zur Versicherung angemeldeten Gegen- stände alle betriebsfähig aufgestellt, resp. mit dem Gebäude, worin sie sich befinden, in feste Verbindung gebracht? Welche sind noch nicht in dieser Weise ausgestellt? Sind die Maschinen sämmtlich im Betriebe? Welche sind nicht im Betriebe? Werden die Gebäude, worin sich die augemeldeten Gegenstände befinden, noch zu anderen gewerb- lichen oder landwirthschaftlichen Zwecken benutzt? Welche Gebäude sind dies? und zu welchem Zwecke werden sie benutzt? Biefinden sich in dem Gebäudecomplexe noch andere bei der Landesanstalt versicherungs- fähige Gegenstände? Was für Gegenstände sind dies? Sind dieselben bereits versichert? und bei welcher Anstalt? Befinden sich in dem Gebäudecomplexe feuer- gefährliche Gegenstände, z. B. Schießpulver, Mineralöl, unausgedroschenes Getreide, Stroh, Heu, Putzfäden, Wollabgänge (trockene oder ölige), Holzabfälle, Hobelspäne, Reißigholz und dergleichen? und welcher Art? In welchen Gebäuden befinden sich diese Gegen- stände? Wie geschieht die Beheizung der Arbeitsräume? durch Dampf, warme Luft, oder mit gewöhn- lichen Stubenöfen, und werden letztere von innen oder außen geheizt? Welche Maßregeln sind zu Abwendung von Feuersgefahr bei den Heizungsvorrichtungen getroffen? Antwort: