— 695 — G. Aus Anlaß der im Laufe dieses Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens werden Sie in Gemäßheit der in 8 38 des Einkommen— steuergesetzes vom 22. December 1874 enthaltenen Bestimmung hiermit aufgefordert, Ihr gesammtes steuerpflichtiges Einkommen nach Maßgabe des anbeifolgenden Declara— tionsformulars und des auf der Rückseite dieser Aufforderung abgedruckten Probe- eintrags, sowie unter Beachtung der weiter beigedruckten Vorschriften wahrheitsgemäß zu decelariren und das ausgefüllte und unterschriftlich vollzogene Declarationsformular binnen acht Tagen, vom Empfange gegenwärtiger Zufertigung an gerechnet, während der gewöhnlichen Expeditionsstunden an die unterzeichnete Gemeindebehörde abzugeben. Die Versäumung dieser Frist hat den Verlust des Reclamationsrechts für das laufende Steuerjahr zur Folge. ...... ,am..März1877. erspItadtrath Gemeinderath daselbst.