— 73 — Obertertia: 2 Stunden wöchentlich. Römische Geschichte. Unter= und Obersecunda: 2 beziehentlich 3 Stunden wöchentlich. Mittelalter und Reformationszeitalter bis 1555 oder 1648. Daneben Wiederholung der römischen Geschichte, unter Berücksichtigung des Ver- fassungslebens der Römer und der alten Geographie. Unter= und Oberprima: 3 Stunden wöchentlich. Neuere Geschichte von 1555 oder 1648 an; daneben Wiederholung der griechischen Geschichte, ebenfalls unter Berücksichtigung des Verfassungslebens der Griechen und der alten Geographie. #35. Das Lehrziel des Geschichtsunterrichts ist: ein sicherer Ueberblick über die gesammte Weltgeschichte, Kenntniß der Hauptbegebenheiten und Einsicht in deren inneren Zusammenhang; speciellere Kenntniß der griechischen, römischen und vaterländischen Geschichte. 836. Zur Theilnahme am Unterrichte im freien Handzeichnen soll an allen Gymnasien Gelegenheit geboten werden, und zwar ist die Theilnahme an demselben für die Schüler der Sexta und Oninta obligatorisch, dagegen für die Schüler aller übrigen Classen nur facultativ. Dieser Unterricht wird in wöchentlich 2 Stunden ertheilt. # 37. Unterricht im Schönschreiben wird nur den Schülern der zwei oder drei untersten Classen in wöchentlich 2 Stunden ertheilt. Es steht aber in der Befugniß des Rectors, einzelne Schüler aller Classen eine Zeit lang und bis ihre Handschrift sich gebessert hat, der Theilnahme an diesem Unter- richte zu überweisen, wenn die Unleserlichkeit ihrer Handschrift eine solche Maßregel nöthig macht. Nicht nur die Schreiblehrer, sondern alle Lehrer, welchen schriftliche Arbeiten ein- zureichen sind, haben streng darauf zu achten, daß ihnen diese Arbeiten in sauberer und wohlgefälliger, den Regeln der Kalligraphie entsprechender Handschrift überreicht werden. 38. Der Gesangunterricht wird zunächst allen Schülern zur Ausbildung ihrer Stimme, zur Erlernung der Kirchenmelodien für den kirchlichen Gebrauch, und zwar in den drei Unterelassen in wöchentlich 2, in allen übrigen Classen in wöchentlich 1 Stunde ertheilt. *39. Der Turnunterricht wird für alle Classen in wöchentlich 2 Stunden ertheilt. Die zweckmäßige Ertheilung desselben wird von dem Director der Turnlehrer= Bildungsanstalt zu Dresden auf Anordnung des Ministeriums überwacht. Lehrziel. Zeichnen. Schön- schreiben. Gesang. Turnen.