— 117 — bruchrechnung. Leichte algebraische Aufgaben. Wöchentliche Aufgaben zu schriftlicher Lösung. Geometrie 2 Stunden. Planimetrie. Linien, Winkel, Congruenz der Dreiecke. Classe IV: 5 Stunden wöchentlich. Arithmetik 3 Stunden. Die vier Species in Buchstaben sowie die Lehre von den entgegengesetzten Größen. Die Proportionen und deren Anwendung auf die bürgerlichen Rechnungsarten. Algebraische Gleichungen des ersten Grades mit einer Unbekannten. Wöchentliche Aufgaben zu selbstständiger schriftlicher Lösung unter Berücksichtigung der bürgerlichen Rechnungsarten. Geometrie 2 Stunden. Vier= und Vielecke, Elemente der Kreislehre, Flächen- vergleichung. Classe III: 4 Stunden wöchentlich. Arithmetik 2 Stunden. Potenz= und Wurzel- rechnung. Algebraische Gleichungen des ersten Grades mit einer und mehreren Un- bekannten. Wöchentliche Aufgaben zu selbstständiger schriftlicher Lösung unter Berück- sichtigung der bürgerlichen Rechnungsarten. Geometrie 2 Stunden. Planimetrie: Flächenvergleichung, Verwandlung, Theil- ung und Ausmessung geradliniger Figuren. Aehnlichkeitslehre. Classe II: 4 Stunden wöchentlich. Arithmetik 2 Stunden. Eventuelle Been- digung der Potenz= und Wurzelrechnung. Die Logarithmen. Gleichungen des ersten Grades mit zwei und mehreren Unbekannten. Reine Gleichungen zweiten Grades. Alle 14 Tage Aufgaben zu selbstständiger schriftlicher Lösung unter Berücksichtigung der bürgerlichen Rechnungsarten. Geometrie 2 Stunden. Beschluß der Kreislehre. Stereometrie. Classe I: 3 Stunden wöchentlich. Arithmetik. Die arithmetischen und geome- trischen Progressionen. Gemischte Gleichungen des zweiten Grades. Alle 14 Tage Aufgaben zu schriftlicher Lösung unter Berücksichtigung der bürgerlichen Rechnungsarten. Geometrie. Beendigung der Stereometrie. In Classe VI kann die Stundenvertheilung so geordnet werden, daß semester= oder quartalweise nach einander die Gesammtstundenzahl (4) einem der beiden Fächer zuge- wiesen wird; in Classe I ist eine solche zusammenhängende Behandlung der beiden Jächer wünschenswerth. *19. In der Arithmetik: Sicherheit und Gewandtheit in allen der Volksschule zugehörigen Rechnungsarten, sowie tiefere Einsicht in das Wesen und die Gründe des jedesmal erforderlichen Verfahrens; außerdem aber genügende Bekanntschaft mit den darüber hinausliegenden Theilen der Arithmetik, wie sie die gegenwärtige Lehrordnung als Unterrichtsziel der Seminarbildung aufgestellt hat; in der Geometrie: gründliche Einsicht in die Gesetze der Elementar-Raumlehre, verbunden mit der Fertigkeit, sie an- zuwenden. 167 Lehrziel.