Haus- und Studienordnung (Schulordnung). 832. Gegenstand der Regelung in der nach 8 13 des Gesetzes zu entwerfenden Haus= und Studienordnung (Schulordnung) sind insbesondere: Schulbesuch; Verhalten der Zöglinge: im Unterrichte, gegen die Lehrer, gegen ihre Mitzöglinge und in Bezug auf die Ordnung und das Leben im Internate, einschließlich der Vorschriften über die häus- lichen Pflichten und die zur Aufrechterhaltung der Ordnung in Lehr-, Arbeits-, Schlaf-, Wasch-, Speiseräumen 2c. erforderlichen Bestimmungen; Garantien für Schonung der Lehrmittel, des Inventars, der Gebäude; über Studien= und Freizeit, Privatlectüre, Studirtage, Ausgänge, Ertheilung von Privatunterricht, Beurlaubungen, Annahme von Freitischen und die Theilnahme an öffentlichen Vergnügungen. Letzte Absendung: am 24. Februar 1877.