— 277 — & 70. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in den Statuten des Spar= und Vorschußvereins für Clausnitz und Umgegend, eingetragener Genossenschaft, enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 29. August 1877. Mie Allerhöchster Genehmigung ist dem Spar= und Vorschußvereine für Clausnitz und Umgegend, eingetragener Genossenschaft, auf Ansuchen die in der nachstehend ab- gedruckten Bestimmung der Statuten dieses Vereins enthaltene Ausnahme von be- stehenden Gesetzen bewilligt worden. Dresden, den 29. August 1877. Ministerium der Justiz. Abeken. Papedorf. Statuten des Spar= und Vorschußvereins für Clausnitz und Umgegend, eingetragener Genossenschaft. c. Lc. 45. Fällt der Verpfänder in Concurs, so ist das Pfand nur gegen Zahlung des vollen Schuldbetrags an die Concursmasse abzuliefern; erfolgt diese Zahlung nicht, so ist die Genossenschaft befugt, zur Verfallzeit das Pfand nach Maßgabe der Vor- schriften §§ 480, 481 des bürgerlichen Gesetzbuchs zu verwerthen und nur den Ueber- schuß zur Concursmasse abzuliefern, oder den Fehlbetrag beim Concurse zu liquidiren. M 71. Bekanntmachung, die ärztlichen Bezirksvereine betreffend; vom 3. September 1877. De- Ministerium des Innern findet sich veranlaßt, im Anschluß an das mittelst Verordnung vom 29. Mai 1872 (Seite 307 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1872) veröffentlichte, die ärztlichen und pharmaceutischen Kreisvereine be-