— 28 — Regierungsbezirk Zwickau: 10. Wahlbezirk umfaßt die Gerichtsämter Waldenburg, Remse, Meerane, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Hartenstein, Wildenfels, Limbach, Chemmnitz, Frankenberg, Oederan, Augustusburg. 11. Wahlbezirk umfaßt die Gerichtsämter Zschopau, Ehrenfriedersdorf, Wolkenstein, Lengefeld, Zöblitz, Marienberg, Oberwiesenthal, Annaberg, Scheibenberg, Schwarzenberg, Stollberg. 12. Wahlbezirk umfaßt die Gerichtsämter Lößnitz, Schneeberg, Kirchberg, Zwickau, Werdau, Crimmitschau, Reichenbach, Elsterberg, Treuen, Lengenfeld, Auerbach, Eibenstock, Johanngeorgenstadt. 13. Wahlbezirk umfaßt die Gerichtsämter Klingenthal, Falkenstein, Markneukirchen, Adorf, Oelsnitz, Plauen, Pausa. 23. Bekanntmachung, das Statut für das Polytechnicum betreffend; vom 3. April 1878. Die bisherigen organischen Bestimmungen für die „polytechnische Schule“ sind in Rücksicht auf die weitere Entwickelung dieses Instituts einer Revision zu unterwerfen gewesen. — Mit Allerhöchster Genehmigung ist daher das nachstehende Statut für das Polytechnicum errichtet worden. Dasselbe wird mit dem Verordnen hierdurch bekannt gemacht, daß das Polytechnicum fortan die Benennung „Königliches Polytechnicum zu Dresden“ zu führen hat. Dresden, den 3. April 1878. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Dr. v. Gerber. Statut für das Polytechnicum zu Dresden. # 1. Das Polgytechnicum ist eine Staatsanstalt, welche dem Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts unterstellt ist. Hausmann.