11. 12. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 21. — 108 — Kenntniß der Instruktionen für Packmeister, Zugführer, Lokomotivführer und der für den Fahrdienst erlassenen Vorschriften, 6 monatliche Probezeit im Schaffnerdienste. VI. Packmeister (Güterschaffner, Gepäckschaffner) außer den unter V. bezeichneten Erfordernissen: Fähigkeit, über einen Vorgang aus dem Dienstkreise eines Packmeisters eine schriftliche Anzeige in angemessener Form zu erstatten; ferner Kenntniß: des Rechnens mit Brüchen einschließlich der Dezimalbrüche, der auf den Dienst des Packmeisters bezüglichen Bestimmungen der Instruktionen für die Billet-, Gepäck= und Güterexpeditionen, sowie für etwaige Lademeister, des Bahnpolizei= und des Betriebs-Reglements, soweit dieselben den Dienstkreis eines Packmeisters und eines Zugführers betreffen, der Bestimmungen über Beförderung der Dienstkorrespondenz und des Dienstguts, insbesondere auch der dienstlichen Geld= und Werthsendungen, der Vorschriften über die Benutzung der Wagen und deren Zugehör, sowie der Eigenthumsmerkmale der Wagen, der Bestimmungen des Regulativs über die zollamtliche Behandlung des Güter- und Effektentransports auf den Eisenbahnen, soweit diese Festsetzungen die Be- schaffenheit der Transportmittel, den amtlichen Verschluß und die Behandlung der Begleitpapiere betreffen, der in den direkten Verkehren der betreffenden Bahn in Bezug auf den Pack- meisterdienst erlassenen Vorschriften, 6 monatliche Probezeit nach erlangter Befähigung zum Schaffner. VII. Oberzugmeister und Zugmeister (Zugführer, zugführende Schaffner, 22. 23. 24. 25. 26. Oberschaffner) außer den unter V. und VI. bezeichneten Erfordernissen: Fähigkeit, über einen Vorgang aus dem Dienstkreise eines Zugführers in ange— messener Form eine schriftliche Anzeige zu erstatten, allgemeine Kenntniß der Organisation der betreffenden Eisenbahnverwaltung; ferner Kenntniß: der Einrichtung der Läutewerke und der Hülfssignalapparate, der Vorschriften über Führung der Fahrrapporte, Meilenbücher Kilometer— bücher) 2c., der Bestimmungen über die telegraphische Ab= und Rückmeldung der Züge und über die Handhabung des elektrischen Telegraphen,