— 189 — behalten Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und nach Befinden das Erforderliche darauf zu verfügen. Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan und haben zu Urkund alles Dessen gegenwärtigen, in das Gesetz= und Ver- ordnungsblatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen Siegel bedrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 24. Juli 1878. Albert. Alfred von Fabrice. Herrmann von Nostitz-Wallwitz. Dr. Carl Friedrich von Gerber. Christian Wilhelm Ludwig von Abeken. Leonce Freiherr von Könneritz. Letzte Absendung: am 31. Juli 1878.