— 197 — MÆ 58. Bekanntmachung, die Uebernahme der Muldenthaleisenbahn durch den Staat betreffend; vom 7. August 1878. Nachdem die Muldenthaleisenbahn von dem Staate angekauft worden ist, hat das Finanz-Ministerium die Leitung des Betriebes dieser Bahn von dem 1. dieses Monats an der Generaldirection der Staatseisenbahnen übertragen. Dresden, den 7. August 1878. Finanz-Ministerium. Für den Minister: v. Thümmel. Gasterstädt. AMÆ 59. Bekanntmachung, den Ankauf der sächsisch-böhmischen Verbindungsbahn Annaberg-Weipert durch den Staat betreffend; vom 12. August 1878. Nechdem die sächsisch-böhmische Verbindungsbahn Annaberg-Weipert durch Ankauf auf den Königlich Sächsischen Staatsfiscus übergegangen ist, wird Solches, und daß die General-Direction der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen den Betrieb der Bahn, welchen sie schon seither pachtweise geführt hatte, nunmehr für Rechnung des Staates übernommen hat, hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Dresden, den 12. August 1878. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Könneritz. Gasterstädt.