— 202 — AMs 63. Bekanntmachung, die Richtungslinie nachgedachter Eisenbahn betreffend; vom 19. August 1878. Uner- Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Er- bauung einer Secundär-Eisenbahn mit Locomotivbetrieb von Gaschwitz nach Plagwitz- Lindenau vom 1. Juni 1877 (Seite 235 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1877), wird hierdurch bekannt gemacht, daß von dem Baue dieser Eisenbahn zu- folge einer nachträglich nothwendig gewordenen Bahnhofsanlage in Plagwitz nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne die Fluren von Klein-Zschocher, Lindenau und Plagwitz mit betroffen werden. Dresden, den 19. August 1878. Ministerium des Jnnern. Für den Minister: Körner. Hörnig. 64. Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer und für Besorgung der übrigen, den Gemeindebehörden bei der Einkommensteuer obliegenden Geschäfte im Jahre 1878 betreffend; vom 21. August 1878. Zur weiteren Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874 im Jahre 1878 wird hiermit Folgendes verordnet: Die Gebühr für Erhebung der Einkommensteuer wird auf zwei und ein halbes Procent und die Gebühr für Besorgung der übrigen, den Gemeindebehörden nach Maßgabe des