— 243 — steuergesebes treten nebsd den darauf bezüglichen Bestimmungen dieser Verordnung am 2. November dieses Jahres in Kraft. Die auf andere Theile des Einkommensteuer- gesetzes bezüglichen Vorschriften dieser Verordnung treten gleichzeitig mit den betreffenden Theilen des Gesetzes, also mit dem 1. Januar 1879 in Kraft. Dresden, am. 11. October 1878. Fiwanz-Uiisterium. Frhr. v. Könneritz. Dr. Wachler. 39 *