Zum Zwecke der Einschätzung zur Einkommensteuer werden Sie hiermit aufgefordert, nach Maßgabe der dieser Aufforderung beigedruckten Bestimmungen die von Ihnen beschäftigten Personen und das von Ihnen herrührende Einkommen derselben unter Benutzung der anbei mitfolgenden Formulare, nach den Wohnorten dieser Personen geordnet, anzugeben und die gehörig ausgefüllten Formulare bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 50 Mark binnen ...... . . .. Tagen, vom Empfange gegenwärtiger Zufertigung an gerechnet, anher einzureichen. Sollten Sie noch mehr dergleichen Formulare nöthig haben, so können Sie die— selben kostenfrei bei der unterzeichneten Gemeindebehörde entnehmen. ........ ,am.......18.. Stadtrath Gemeindevorstand daselbst. Erläuterungen. Das Einkommensteuergesetz vom 2. Juli 1878 bestimmt in 88 36, 37, Satz 2 und 8 71: Die Ausführungsverordnung vom 11. October 1878 bestimmt in 8 28, Absf. 4: 1878. 55