— 379 — K. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommensteuer werden Sie in Gemäßheit der in § 39 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 enthaltenen Bestimmungen hiermit aufgefordert, Ihr gesammtes steuerpflichtiges Einkommen nach Maßgabe des anbei folgenden Declarationsformulars und des auf der Rückseite dieser Aufforderung abgedruckten Probeeintrags, sowie unter — Beachtung der weiter beigedruckten Vorschriften wahrheitsgemäß zu declariren und das ausgefüllte und unterschriftlich vollzogene Declarationsformular binnen 10 Tagen, vom Empfange gegenwärtiger Zufertigung an gerechnet, während der gewöhnlichen Expeditionsstunden an die unterzeichnete Gemeindebehörde abzugeben. Die Versäumung dieser Frist hat den Verlust des Reclamationsrechts für das laufende Steuerjahr zur Folge. , am Stadtrath Der Gemeindevorstand daselbst. 56*