— 446 — b) In vierclassigen Schuken. Stundenzahl. Lehrfächer. El. IV. CI. IIII Ci. I. CI. I. Religions- und Sittenlehre 2 3 4 4 Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben . 6 6 6 6 16.7) Rechnen 2 3 3 3 Formenlehre — — — 1 Realien — 3 3 bez. Anschauungsunterricht oder Heimathskunde 2 2 Gesang 1 #(2. 11 Zeichnen — — 1 2 |1. 1 Sa.12 14 18 20 Turnen — — 2 2 Weibliche Handarbeiten — — 2 2 Die Zeitdauer der einzelnen Lectionen wird durch den Stundenplan jeder Schule bestimmt. Abweichungen von den Vorschriften des Lehrplans und der Stundentabellen sind nur, wenn es die örtlichen Schulverhältnisse erforderlich machen, bis auf Weiteres zu gestatten. Die Vertheilung der wöchentlichen Unterrichtszeit in drei-, fünf= und mehrelassigen Schulen hat im Sinne vorstehender Stundentabellen unter Berücksichtigung der jedesmal einschlagenden besonderen Umstände zu erfolgen. 12. Anfang und Schluß des Unterrichts. Der Unterricht ist in allen Classen pünktlich zu beginnen wie zu beschließen, und zwar täglich mit Gesang und Gebet. 1878. 65