— 519 — und Verordnungsblattes vom Jahre 1878) für die Abgrenzung der Verwaltungsbezirke der Amtshauptmannschaften zu Glauchau, Zwickau, Schwarzenberg und Chemnitz bestimmt werden, wird hierdurch verordnet: 1. Vom 1. Januar 1879 an umfassen die Schulaufsichtsbezirke Glauchau, Zwickau und Schwarzenberg die Verwaltungsbezirke der gleichbenannten Amtshauptmonnschaften in derjenigen Gestalt und Abgrenzung, wie solche aus der Beilage H der im Eingange erwähnten Verordnung und § 2 derselben in Verbindung mit der Beilage O der Ver- ordnung des Justiz-Ministeriums, die Aufhebung des Gerichtsamts Remse und den Eintritt verschiedener Jurisdictionsänderungen betreffend, vom 18. November dieses Jahres (Seite 503 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1878) er- sichtlich ist. 2. Von demselben Zeitpunkte an wird die Abgrenzung des Schulaussichtsbezirks Chemnitz II dahin abgeändert, daß diesem Bezirke die Ortschaft Bräunsdorf zugetheilt wird, während die Ortschaften Abtei-Oberlungwitz und Dittersdorf aus demselben ausscheiden. 3. Wegen der durch die eintretenden Bezirksveränderungen bedingten Abgabe von Acten und der sonst nöthigen geschäftlichen Vernehmungen haben die betheiligten Amts- hauptmannschaften und Bezirksschulinspectoren rechtzeitig das Erforderliche in Obacht zu nehmen. Die am Schlusse des Jahres 1878 bei den Schulinspectionen anhängigen Ver- waltungs= und Administrativjustizsachen, welche von den eintretenden Bezirks= und Competenzveränderungen betroffen werden, siud vom 1. Januar 1879 an bei derjenigen Schulinspection fortzustellen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen unter 1 und2 zuständig ist. Für die Betheiligten behalten die Ladungen, Auflagen und Erlasse der zeither zuständigen Behörden ihre Geltung, und zwar bei Vermeidung derjenigen Rechtsnachtheile, welche ihnen in diesen Ladungen, Auflagen und Erlassen angedroht worden sind oder unmittelbar kraft der Gesetze eintreten. Dresden, den 6. December 1878. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. v. Gerber. Götz. Letzte Absendung: am 14. December 1878.