— 101 — Die den Bezirksärzten nach derselben Gesetzesvorschrift obliegende Mitwirkung in Schulbausachen erfolgt unentgeltlich, vorbehältlich der Erstattungspflicht in Fällen be— sonderer Gefährde. 4. In 85 ist am Schlusse anzufügen: „Vergl. 8 10, Absatz 3.“ 5. Die § 6, Absatz 4 erwähnte Maßnahme wird empfohlen, nicht vor- geschrieben. 6. 8 7, Absatz 3 erhält den Zusatz: „Zum Mindesten sind vorspringende Schaftecken bis auf 1,5 Meter vom Boden herauf mit Holz oder Eisen zu verkleiden.“ 7. Zu § 10, Absatz 3 wird angefügt: „Die Fenster können bei entsprechender Anordnung der Balkenlagen bis zur Decke geführt werden.“ 8. 8 12, Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Abgesehen von der durch das Oeffnen der Thüren und Fenster zu bewirken- den Ventilation sind zum Zwecke der Lufterneuerung noch besondere Ventilations- einrichtungen erforderlich."“ 9. Die § 13, Absatz 1 erwähnte Einrichtung wird, je nach den örtlichen Verhält- nissen, empfohlen, nicht vorgeschrieben. 10. Das Erforderniß einer heizbaren Schlafstube für Hilfslehrer, § 41, Absatz 3 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 26. April 1873, das Volksschul- wesen betreffend, vom 25. August 1874 (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 155 fg.) wird aufgehoben. 11. Die Wohnung des Schuldieners im Erdgeschosse unterzubringen, ist zu em- pfehlen, nicht zu fordern. 12. Spiel= und Turnplätze sind nach Maßgabe der örtlichen Bedürfnisse anzu- legen und einzurichten. Turnhallen, wo solche errichtet werden, sind gemäß den Bestimmungen in Absatz 4 bis 8 anzulegen und einzurichten. Die entgegenstehenden Bestimmungen in § 19, desgleichen in der Verordnung zur Ausführung des Schulgesetzes vom 25. August 1874 (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 155 fg.), § 23, Absatz 4 und 5 werden aufgehoben. 13. In dem Falle § 22, Absatz 1 erster Abschnitt, können auch Subsellien mit mehr als zwei Sitzplätzen nachgelassen werden, wenn dieselben nach Art der Löffel'schen mit Bankausschnitten versehen oder sonst unbedenklich sind. 14. Von dem Erfordernisse in § 33 kann abgesehen werden. 157 Zu § 5. Zu §#6, Ab- satz 4. Zu § 7, Ab- satz 3. Zu § 10, Absatz 3. Zu § 12, Absatz 1. Zu § 13, Absatz 1. Zu § 14, Absatz 1. Zu § 14, Absatz 2. Zu § 19. Zu § 22, Absatz 1. Zu § 33.